Helfen ist unsere Aufgabe!

Ortsverband Wiesbaden

Der Arbeiter-Samariter-Bund in Ihrer Region

Beitrittserklärung

  1. Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung am Bildschirm aus.
  2. Drucken Sie das ausgefüllte Formular zweimal aus. Ein Exemplar ist für Ihre Unterlagen.
  3. Unterschreiben Sie die Beitrittserklärung, stecken Sie das Formular in einen ausreichend frankierten Briefumschlag und schicken Sie es ab.
ASB Landesverband Hessen e.V. OV Wiesbaden
Bierstadter Str. 49
65189 Wiesbaden
 
Tel.: 0611/18180, 0800/1921200
Fax.: 0611/1818190
E-Mail:
 

LV-Nr.

OV-Nr.

Ich bin bereit, die Tätigkeit des Arbeiter-Samariter-Bundes als Mitglied zu unterstützen: Die Satzungen und Richtlinien des ASB, deren Auszüge über die Mitgliedschaft unten auf dieser Seite abgedruckt sind, erkenne ich an.

 

Bitte Zutreffendes ankreuzen

Anrede:   Firma  Herr  Frau
Titel:   Doktor  Professor  Dr. Dr.  Prof. Dr.

Ich wünsche die Zusendung des ASB magazins Ich benötige jährlich eine Beitragsquittung

Die Daten werden per EDV erfaßt, gespeichert und verarbeitet.

Name

Vorname

Straße/Nr. bzw. Postfach

PLZ/Ort

Telefon

Geburtsdatum

Ich berechtige die Deutsche Post AG im Falle einer Anschriftenänderung zur Weitergabe meiner Adresse an den Arbeiter-Samariter-Bund.

 

Tag    Monat  Jahr

Eintrittsdatum

| |

Mein Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich: € 
Das ergibt einen Jahresbeitrag von: € 

Zahlungsmodus
(bitte ankreuzen)

jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich (ab € 2,50 Monatsbeitrag)

 
Einzugsermächtigung
Ich ermächtige den ASB, bis auf Widerruf den vereinbarten Beitrag abzuheben
gewünschter Einzugstermin:  zum 15.  zum 30. (Bitte ankreuzen)

Bankleitzahl

Konto-Nr.

Bank/Sparkasse/Postgiro/Ort

Name des Kontoinhabers,
falls nicht mit Mitglied identisch

Unterschrift des Kontoinhabers
(falls nicht Mitglied)

Durch meine Unterschrift werde ich Mitglied des ASB

Ort/Datum

 

Auszug aus den ASB-Satzungen:

Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des ASB kann werden, wer sich zum freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat bekennt.
  2. Minderjährige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Mitglieder können aktiv tätig werden. Personen, die vergleichbaren Hilfsorganisationen angehören, können im ASB nicht tätig werden.
  2. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Mitglied stimmberechtigt. In die Funktion der Geschäftsführenden Vorstände und Kontrollkommissionen können nur voll geschäftsfähige Mitglieder gewählt werden.
  3. Mitglieder genießen im Dienst für den ASB Versicherungsschutz nach Maßgabe der abgeschlossenen Verträge. Gerichtsstand für die aus den Mitgliederrechten und -pflichten entstehenden Rechtsansprüche ist das Gericht am Ort der für die unmittelbare Betreuung des Mitgliedes zuständigen Organisatiosstufe.
  4. Das Mitglied hat Beiträge zu zahlen, deren Höhe von der Bundeskonferenz des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V. festgesetzt wird. Eine Rückforderung gezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:
  1. durch Austritt, der schriftlich zu erklären ist.
  2. durch Beitragsrückstände von mehr als sechs Monaten, die trotz schriftlicher Mahnung nicht bezahlt werden
  3. durch Ausschluß aus dem ASB
  4. durch Tod.

Regelung von Ausschlußverfahren

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden:
  1. wenn es den ASB grob fahrlässig oder vorsätzlich geschädigt hat
  2. wenn es den Anordnungen der Vorstände, soweit diese auf der Satzung oder den Beschlüssen der zuständigen Organe beruhen, nicht folgt
  3. wenn es sich Eigentum des ASB angeeignet hat.